Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bergheimat.com.
Unser Engagement
Unser Anspruch ist es, alle Websiteuser – ganz gleich, welche individuellen Bedürfnisse sie mitbringen – einen uneingeschränkten Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates zu den meisten Teilen vereinbar.
Umgesetzte Massnahmen
Wir haben bereits folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt:
Responsive Webdesign: Unsere Website ist aufgrund des Responsive Webdesigns für verschiedene Ausgabegeräte (Smartphone, Tablet, Desktop-Computer) optimiert. Die Inhaltselemente werden automatisch auf bestmögliche Lesbarkeit optimiert und für die jeweilige Displaygröße angepasst. Außerdem wurde beim Design auf genügend Kontrast geachtet.
Bedienung mit der Tastatur: Das Hauptmenü kann mittels Tastatur (Tab-Taste, Pfeiltasten) bedient werden. Interaktive Elemente sind per Tastatur erreichbar und bedienbar.
Strukturierung und Semantik
- Alle Seiten verfügen über aussagekräftige Seitentitel
- Die Sprache der Seite wird im Markup deklariert
- Das verwendete HTML-Markup ist standardkonform
- Überschriften sind hierarchisch strukturiert
- Links haben aussagekräftige Bezeichnungen
Zugänglichkeit für assistive Technologien
- Alternative Texte für informative Bilder
- Ausreichende Farbkontraste
- Unterstützung von Screenreadern
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Texte und Verständlichkeit: Wir bemühen uns, unsere Texte weitgehend ohne Abkürzungen und Fremdwörter zu verfassen und verzichten auf umständliche Satzkonstruktionen. Sollte ein Text nicht verständlich sein, bitten wir um Rückmeldung.
Kontrastprobleme: Vereinzelt auftretende Kontrastprobleme beschränken sich hauptsächlich auf: Cookie-Banner, die über bestehende Inhalte gelegt werden und externe Inhalte von Drittanbietern
Multimedia-Inhalte: Nicht alle Videos verfügen über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. - Unverhältnismäßige Belastung
Inhalte von Dritten: Unsere Website nutzt teilweise Inhalte und Services von Drittanbietern (z.B. Onlinebuchungssysteme). Für diese Inhalte kann bezüglich der Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine vollständige Aussage getroffen werden, da sie nicht in unserem Einflussbereich liegen.
Legacy-Inhalte: Eine nachträgliche vollständige Anpassung aller bereits bestehenden Inhalte, insbesondere älterer PDF-Dokumente und Multimedia-Inhalte, würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. - Alternative Kontaktmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
E-Mail: hotel@bergheimat.com
Telefon: +43 6467 7226
Hinweis zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, die Barrierefreiheit dieser Website im Rahmen der technischen Möglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben bestmöglich umzusetzen. Eine vollständige Barrierefreiheit kann insbesondere bei komplexen oder dynamischen Inhalten sowie bei der Einbindung externer Tools (z. B. Buchungssysteme, Widgets, Formulare) nicht garantiert werden.
Gemäß Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie § 15 Abs. 2 WZG kann von bestimmten Anforderungen abgewichen werden, wenn deren Umsetzung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Dabei ist auch das berechtigte wirtschaftliche Interesse des Websitebetreibers zu berücksichtigen.
Wir überprüfen und verbessern kontinuierlich die Zugänglichkeit, können jedoch keine rechtsverbindliche Garantie für eine vollständig barrierefreie Umsetzung aller Inhalte übernehmen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Kögl-Plenk KG legt großen Wert auf die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen:
Kögl-Plenk KG
Familie Kögl-Plenk
Mandlwandstraße 159
5505 Mühlbach am Hochkönig
+43 6467 7226
hotel@bergheimat.com
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Ihnen das Ergebnis sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen binnen 3 Monaten bekannt geben. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen die URL(s) der betroffenen Unterseite(n) unserer Website an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Zum Beschwerdeformular der FFG
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 können sich Betroffene bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen an das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde wenden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.08.2025 erstellt.
Externe Bewertung: Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Bewertung der Agentur Algo GmbH vorgenommen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 22.08.2025 überprüft.